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Landessportbund
 

Sportversicherung - Allgemein

Inhalte eines modernen Sportversicherungsvertrages

Vertragsinhalte der Sportversicherung
 
Der Versicherungsschutz ist so umfassend wie möglich geregelt: er gilt nicht nur für die sogenannten “natürlichen Personen” (Mitglieder, Nichtmitglieder, Trainer/Übungsleiter, Mitarbeiter usw.), sondern auch für “juristische Personen” (Sportverbände und -vereine, Sportkreise usw.).
Die Ausweitung der Sportbegegnungen auf überregionale, und internationale Ebenen ist in der Sportversicherung ebenfalls berücksichtigt. Für alle Sparten gilt in der Regel, dass der Versicherungsschutz weltweit im In- und Ausland geboten wird.
Schadenfälle, die sich auf dem Weg zu oder von einer versicherten Veranstaltung oder Tätigkeit ereignen, sind mitversichert.
Die Sportorganisationen sind als Veranstalter bei der Durchführung der üblicherweise dem Verbands- oder Vereinsbetrieb zuzuordnenden Veranstaltungen und Unternehmungen versichert. Als Veranstaltungsformen sind z.B. zu nennen: Training, Wettkämpfe, sportliche Demonstrationen, Versammlungen, Tagungen, Lehrgänge oder Abteilungs- und Ausschusssitzungen, nicht öffentliche gesellige oder gesellschaftliche Veranstaltungen.
Leistungsspektrum der ARAG Sportversicherung
So vielseitig wie die Vereinslandschaft
Hier geben wir Ihnen einen Überblick, welches Leistungsspektrum die Sportversicherung der ARAG in der Regel bietet. Unterschieden nach den Sicherheits-bausteinen, die in Rahmenverträge integriert sind und den ergänzenden Versicherungen, die die Vereine individuell zusätzlich über die Versicherungsbüros der Landessportbünde/-verbände abschließen können.
Leistungsbausteine der Rahmenverträge
Unfall-Versicherung
schließt sporttypische Risiken ein, die üblicherweise nicht versicherbar sind.
Haftpflicht-Versicherung
Haftungsrisiko der Verbände und Vereine auch als Veranstalter oder Haus-/Grundbesitzer; wenn Sportler in Training/Wettbewerb andere schädigen und dafür haften. Z.T. beinhaltet der Schutz auch eine umfassende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.
Rechtsschutz-Versicherung
Schadenersatz-, Straf- und Sozialgerichts-Rechtsschutz; bei den Sportbünden/-verbänden ggf. auch Vertrags-Rechtsschutz
Kranken-Versicherung
Ergänzend zum privaten/gesetzlichen Schutz bei nicht gedeckten Kosten nach Sportunfällen
Vertrauensschaden-Versicherung
Schützt Vermögenswerte gegen Diebstahl oder Unterschlagung durch Vertrauenspersonen
Reisegepäck-Versicherung
Für Reisegepäck von Vereinsmitgliedern auf versicherten Auslandsreisen
Optionaler Schutz für Vereine
Gebäude/Inventarversicherung für Clubhäuser/Sporthallen
Ersetzt Schäden u.a. durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl
Reise-Sicherungsschein
Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert.
Vermögensschaden-Haftpflicht
Vorstände haften für die wirtschaftlichen Folgen von Fehlern in ihrer Verbands-/Vereinstätigkeit auch mit dem Privatvermögen, z.B. wenn versäumt wurde, staatliche Zuschüsse zu beantragen.
Haftpflicht für Großveranstaltungen
Wenn Teilnehmer oder Besucher zu Schaden kommen und der Verein haftet
Kfz-Zusatzversicherung
Trägt bei privaten Kfz, die für den Verein unterwegs sind, die Kosten bei Unfällen oder Pannen, sorgt für Kfz-Rücktransport, bietet Rechtsschutz.
Reiseversicherung
Organisiert der Verein eine Reise, kann er für sich einen Insolvenz- und einen Veranstalterhaftpflichtsschutz für die Teilnehmer einen Unfall-, Haftpflicht-, Reisegepäck- und Krankenschutz abschließen.
Versicherung von Jagd- und Sportwaffen
Versichert sind alle Waffen gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust.
Elektronikversicherung
Spezieller Schutz für zum Beispiel EDV, Büro- und Kommunikationstechnik, Bild- und Tontechnik gegen Beschädigung, Zerstörung und Verlust.
Freizeit-Unfall-Versicherung / "4-Jahreszeiten-Kombi"
Mitglieder der Freunde des Skisports e.V. im DSV können diese Versicherungen für sich zusätzlich zur DSV-Skiversicherung abschließen.
Garderoben-/Instrumente-/Inventar-/Brauchtum-/Umzugswagenversicherung
Mit diesen karnevalsspezifischen Ergänzungen bieten wir den einzelnen Karnevals- /Faschingsvereinen die Möglichkeit, ihren Schutz individuell zu erweitern.
Grundsätze der Sportversicherung
Veränderungen wie z.B. Ausweitungen des Sportbetriebes durch neue Sportprogramme und neue Sportarten und nicht zuletzt die wirtschaftliche Entwicklung wirken sich auch auf den Umfang und die Leistungen der Sportversicherung aus. Das bedeutet, dass die Entwicklungen ständig beobachtet und neue Erfahrungen und Erkenntnisse umgesetzt werden müssen.
Die drei wichtigsten Grundsätze für die Sportversicherung:
Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während kleinere gesundheitliche Schäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.

Beispiel Invaliditätsleistung:
1980 betrug die Höchstleistung für einen Sportinvaliden in den meisten Verträgen 40.000 DM. Geleistet wurde bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% (400,00 DM, also eine Bagatellentschädigung). Heute hat der Hamburger Sport-Bund e.V. mit € 250.000,- die höchste Maximalleistung für den Invaliditätsfall.
Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.
Die Gleichbehandlung aller Sportvereine und ihrer Mitglieder muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser gestellt sein. Die Sportversicherung versteht sich als ein Sozialwerk, das es ermöglicht, einem großen Kollektiv von Versicherten einen Schutz zur Verfügung zu stellen, den der Einzelne weder dem Umfang noch dem Beitrag nach jemals für sich erwerben könnte.
Die Sportversicherung entlastet durch ihre hohen Invaliditätsleistungen und den umfassenden Haftpflichtversicherungsschutz auch die öffentliche Hand: Gerade im Sport sind sehr viele junge Menschen aktiv, die schon aufgrund ihres Lebensalters selten für privaten Versicherungsschutz gesorgt haben.

Ohne die Leistungen der Sportversicherung wäre der volkswirtschaftliche Schaden ungleich höher.