Haftpflichtversicherung
Schadenfälle mit Anspruchssummen, die bis an die Millionengrenze gehen, sind im Sport leider nicht mehr selten und können den Fortbestand des Vereinsbetriebes gefährden oder Personen, gegen die sich der Anspruch direkt richtet, wirtschaftlich völlig ruinieren. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, zunächst zu prüfen, ob der gegen die Sportorganisation oder Versicherte geltend gemachte Anspruch aufgrund der Sach- und Rechtslage berechtigt ist.
Haftung im Sportverein (19.07.2006)
Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass jeder, der einen Schaden verursacht hat, ihn auch gutmachen müsse. Voraussetzung für die Pflicht, den Schaden zu ersetzen, ist vielmehr außer der Verursachung das Verschulden.
In diesem Fallbeispiel wird über die Aufsichtspflicht im Training informiert.
Ob aus Leichtsinn, Missgeschickt oder Vergesslichkeit. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft wurde diese leichtverständliche Broschüre herausgebracht.
Ende der 70-er Jahre begannen die Kommunen verstärkt, den Sportvereinen die Schlüsselgewalt über ihre Sportanlagen zu übertragen. Das bedeutete nicht, dass die Vereine nun mehr Nutzen von den Anlagen hatten. Vielmehr handelte es sich um kostensparende Maßnahmen der Kommunen, die damit Hausmeisteraufgaben während der Abend- und Wochenendstunden von sich selbst auf die Nutzer übertrugen...
In Zeiten knapper finanzieller Ressourcen der Städte und Gemeinden in Deutschland versuchen die Verwaltungen eigene Risiken und Kosten aus dem Betrieb von kommunalen Sportanlagen auf die Nutzer zu übertragen....
Die soziale Verflechtung unserer gesellschaftlichen Gruppen führt zu Angeboten der Sportvereine, die mit dem originären Sportbetrieb nichts mehr zu tun haben, wohl aber mit dem sozialen Verständnis z.B. von Jugendarbeit....
Nicht jeder geht ins Schwimmbad mit der Absicht und dem festen Willen, Bahn für Bahn um seiner Fitness Willen herunterzuspulen....
Betrieb von Skiliften (19.07.2006)
Der Bayerische Landes-Sportverband e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, den organisierten Sportgemeinschaften einen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche weitgehend abdeckt.
Was manch einer nicht weiß: Auch Radfahrer können sich wegen einer fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr strafbar machen.
10. Verhalensregeln für Skilangläufer
10 Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder
Tipps zum richtigen Verhalten gegenüber Pistenraupen
Tipps zum richtigen Verhalten beim Nutzen der Schleppliftanlage
Tipps zum richtigen Verhalten beim Nutzen von Sesselliften
DSV Tipps (19.07.2006)
Die 10 Gesundheitsregeln für Skifahrer
Co-Training (13.06.2006)
CoTraining ist eine neue Form von Qualifizierungsangeboten des LandesSportBundes Nordrhein-Westfalen, die mehrere Aspekte vermitteln soll: