Damit die Karnevals- und Fastnachtsvereine, Faschingsgilden und Narrenzünfte einen auf ihre besonderen Risikoverhältnisse zugeschnittenen Versicherungsvertrag abschließen können, hat der Bund Deutscher Karneval e.V. (BDK) mit der ARAG Sportversicherung Rahmenvereinbarungen geschaffen, die sich an den speziellen Risiken der Pflege des Brauchtums Karneval orientieren.
Bund Deutscher Karneval
Spezieller Schutz für eine besondere Zeit.

Absicherung für Vereine und Verbände.
Die preisgünstige und umfangreiche Grundabsicherung beinhaltet die vier wesentlichen Versicherungssparten Haftpflicht-, Unfall-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzversicherung. Mitversichert sind sowohl interne als auch öffentliche Veranstaltungen sowie Umzüge. Neben den Mitgliedern sind natürlich auch die Helfer versichert.
Der BDK bietet seinen Mitgliedsvereinen neben dem wichtigen Versicherungsschutz eine Reihe von weiteren Serviceleistungen. Wir empfehlen daher jedem Karnevals- oder Faschingsverein dringend die Mitgliedschaft im BDK.
Außerdem hat eine Reihe der Regionalverbände im BDK eigene Vereinbarungen mit der ARAG Sportversicherung getroffen, die oftmals regionale Besonderheiten berücksichtigen.
Bestehende Kooperationen
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG