Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Vereinen. Und damit auch die Fahrten dorthin, die üblicherweise von Eltern oder Mitgliedern im privaten Pkw zurückgelegt werden. Um diese optimal zu schützen, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken.
Kfz-Zusatzversicherung
Freie Fahrt für Mitglieder und Helfer.

Vorteile
Details
Unterlagen
FAQ
Versichert sind Unfallschäden an Pkw, die im Auftrag des Vereins zur Beförderung von Personen und Geräten eingesetzt werden.
Die Kfz-Zusatzversicherung gilt in ganz Europa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeers.
Schon der Standardschutz bietet beispiellose zusätzliche Leistungen wie Bergung, Abschleppen und Weiterbeförderung der Insassen und Rechtsschutz
Comfortschutz mit noch mehr Extras wie Insassen-Unfallversicherung, etliche Kaskoschäden, Erstattung eines eventuellen Rabattverlustes und vieles mehr.
Kfz-Zusatzversicherung für Vereine
Diese Fahrzeuge sind versichert
Dass die Pkw von Mitgliedern, Freunden oder Gönnern des Vereins versichert sind, ist selbstverständlich. Die Kfz-Zusatzversicherung geht aber weit über diesen Rahmen hinaus.
Versichert sind auch
Versichert sind auch
als Pkw zugelassene Wohnmobile, Elektroautos
Krafträder (Motorräder, Mopeds und Mofas)
Anhänger für Pkw und Krafträder
Bei diesen Veranstaltungen besteht Versicherungsschutz
Schutz besteht während der Fahrten zu
Wettkämpfen/-spielen, Sportturnieren sowie sportlichen Darbietungen
offiziellen Trainings-/Übungsstunden und Trainingslagern des Vereins
Sondereinzeltrainings von Leistungssportlern
Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen
mehrtägigen Jugendfreizeiten
satzungsgemäßen, offiziell angesetzten Versammlungen des Vereins und seiner Abteilungen (z.B. Mitglieder- und Hauptversammlungen)
Lehrgängen und Tagungen
offziellen Repräsentationsaufgaben
Bau-, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
offiziellen Gesprächen mit Behörden, übergeordneten Sportorganisationen
Der Standardschutz schützt auch Fahrzeuge, die unterwegs sind zu
Sportkursen/ -programmen (z.B. Schwimmkurse, Mutter- und Kind-Turnen, Sport für Senioren, Infarkt-Rehabilitationssport) des Vereins
Jedermann-Veranstaltungen/ Volkswettbewerben (z.B. Jedermann-Turnen, Lauftreffs)
Vorbereitungen und Abnahmen von Sport- und Leistungsabzeichen im Verein,
Festumzügen der Vereine sowie Auftritten von Vereinsgruppen (z.B. Spielmanns- und Musikzüge, Tanz- und Trachtengruppen, Theatergruppen),
allen ein- oder mehrtägigen Ausflügen des Vereins (z.B. Wanderungen und Abschlussfahrten),
geselligen bzw. gesellschaftlichen Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeiern, Faschingsbällen, Sommerfesten),
Aufbau- und Abbauarbeiten bei versicherten Veranstaltungen,
offiziellen Gesprächen mit Behörden und übergeordneten Sportorganisationen, Rechtsanwälten, Steuerbehörden oder dem Versicherungsbüro beim Landessportbund/Landessporterband (LSB/LSV),
Diese Fahrten sind geschützt
Ob es sich um Fahrten zu Auswärtsveranstaltungen handelt (darunter fallen auch Leerfahrten, wenn der Fahrer selbst nicht an der Veranstaltung teilnimmt) oder um den Transport von Geräten, die bei Sportveranstaltungen benötigt werden - im Falle eines Falles springt der Standardschutz ein. Aber nicht nur dann. Der Standardschutz hilft auch bei
Fahrten zu Veranstaltungen am Wohnort,
Fahrten zur Bildung von Fahrgemeinschaften,
Schäden während der Parkzeit.
Der Versicherungsschutz gilt für diesen Personenkreis
Ganz gleich, wem das Fahrzeug gehört und wie viele Fahrzeuge eingesetzt werden, sie sind automatisch versichert, wenn
aktive Sportler,
satzungsgemäße Funktionäre,
Übungsleiter und Trainer,
Angestellte und Arbeiter
zu und von den Veranstaltungen befördert werden oder sich selbst befördern. Versichert sind die Fahrzeuge auch bei der Beförderung von
Turn- und Sportlehrern,
Lizenzspielern,
Mitarbeitern gegen Vergütung,
unentgeltlich tätigen Helfern und Betreuern.
Mehrleistung durch Comfortschutz
Über die umfangreichen Leistungen des Standardschutzes hinaus kann Folgendes vereinbart werden:
Mitversicherung von typischen Kaskoschäden wie z.B. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Zusammenstoß mit Haarwild und Marderbissen,
Erstattung eines eventuellen Rabattverlustes in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 300,- Euro,
Mietwagenkosten bei Werkstattaufenthalt bis zu 25,- Euro pro Tag für max. 7 Tage,
Fahrzeug-Rücktransport, wenn das Kfz fahruntüchtig mindestens 50 km vom Wohnort des Fahrers entfernt ist und die Reparatur länger als 5 Tage dauert,
Verschrottung des Kfz bei Totalschaden, im Ausland inklusive Zollgebühren,
Pannen oder Unfallhilfe, inklusive Kleinteile bis 100,- Euro, wenn das Kfz or Ort durch das Pannenhilfsfahrzeug fahrbereit gemacht wird,
Insassen-Unfallversicherung (Tod/Invalidität),
Erhöhung der Versicherungssumme in der Rechtsschutzversicherung auf 150.000,- Euro.
Regelung mit der eigenen Fahrzeugversicherung
Besteht eine eigene Fahrzeugversicherung, muss sie zuerst in Anspruch genommen werden. Eine eventuelle Selbstbeteiligung wird mit der Selbstbeteiligung in der Kfz-Zusatzversicherung verrechnet. Der nachgewiesene Verlust des Schadenfreiheitsrabattes wird von der Kfz-Zusatzversicherung mit max. 300,- Euro erstattet.
Hier finden Sie alles Wissenswerte und alle notwendigen Dokumente zur Kfz-Zusatzversicherung mit Rechtsschutz für Sportvereine und Verbände.
Flyer und Anträge
Beiträge und Bedingungen
Häufig gestellte Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Er gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in ganz Europa und allen Anliegerstaaten des Mittelmeers.
Sind alle Fahrzeuge versichert?
In der Kfz-Zusatzversicherung sind alle Personenkraftwagen (Pkw), Krafträder und deren Anhänger versichert, mit denen Übungsleiter Funktionäre oder Eltern Sportler transportieren. Dabei müssen die Fahrzeugeigentümer/ Fahrer nicht selbst Vereinsmitglied sein. Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf den Verband / Verein zugelassen oder geleast sind sowie gewerbliche Fahrzeuge.
Werden Schäden am eigenen oder am fremden Fahrzeug ersetzt?
Durch die Kfz-Zusatzversicherung wird der Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt, der durch eigenes Verschulden entstanden ist. Den Fremdschaden zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung (beim Comfortschutz ist sogar der Rabattverlust der eigenen Kfz.-Haftpflichtversicherung bis max. € 300.- versichert).
Was ist eine Besorgungsfahrt?
Die über die Kfz-Zusatzversicherung versicherten Fahrtenbereiche sind genau beschrieben und abgegrenzt. Fahrten wie z.B. zur Post, Bank, Materialbeschaffung etc. werden als „Besorgungsfahrten“ bezeichnet. Sie fallen nicht unter die Kfz-Zusatzversicherung.